AGB Myrko Thum Media Services Agentur Leistungen

  1. Geltungsbereich
    • 1.1 Die Myrko Thum Media Services Agentur (nachfolgend „AGENTUR“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    • 1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn AGENTUR diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AGENTUR gelten auch dann, wenn AGENTUR in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
    • 1.3 AGENTUR ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wozu auch die Preisliste von AGENTUR zählt, zu ändern. Die Anpassung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen. Solche Gründe können zum Beispiel rechtliche sowie technische Veränderungen, Erfahrungen mit Nutzerverhalten, unbeabsichtigte Lücken in den Klauseln oder nachhaltige Marktveränderungen und Preissteigerungen sein. Die Änderung wird dem Kunden rechtzeitig mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Die Änderungen gelten als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung nicht widersprochen hat. Hierauf wird AGENTUR den Kunden entsprechend nochmals hinweisen.
    • 1.4 Sofern AGENTUR für bestimmte Leistungsgegenstände besondere Geschäftsbedingungen vorhält, gelten die vorgenannten Absätze entsprechend. Bei Widersprüchen zwischen den besonderen Geschäftsbedingungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen der besonderen Geschäftsbedingungen vor.
  2. Leistungen
    • 2.1 Die Leistungspflichten von AGENTUR ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Auftrags. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch AGENTUR bestätigt werden. Angaben in Prospekten und sonstigen Werbeunterlagen dienen nur der Beschreibung und stellen keine Garantien dar.
    • 2.2 AGENTUR ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung der Leistungen zu beauftragen und zwar nach Wahl von AGENTUR entweder im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde erteilt AGENTUR hierzu entsprechende Vollmacht. AGENTUR wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche Qualifikation verfügen. Bei Beauftragung Dritter im Namen des Kunden haftet AGENTUR nur für eine sorgfältige Auswahl, nicht aber für die Erfüllung oder Schlechtleistung.
    • 2.3 AGENTUR ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Supportleistungen) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt AGENTUR dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen.
    • 2.4 AGENTUR ist berechtigt, die Leistungen zu erweitern und zu ändern, dem technischen Fortschritt anzupassen und / oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, AGENTUR auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Anpassung verpflichtet ist oder die technische Weiterentwicklung eine Anpassung notwendig macht.
    • 2.5 Stellt AGENTUR Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Anspruch. AGENTUR ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten; In einem solchen Fall wird AGENTUR den Kunden rechtzeitig informieren.
    • 2.6 Vom Kunden gewünschte Leistungserweiterungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe durch AGENTUR. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung zu den Kosten getroffen wird, stellt AGENTUR zusätzliche vom Kunden gewünschte Leistungen nach üblichen Vergütungssätzen in Rechnung.
    • 2.7 Fixtermine gelten für AGENTUR nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden.
  3. Pflichten des Kunden
    • 3.1 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, AGENTUR jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
    • 3.2 Der Kunde benennt AGENTUR einen verbindlichen Ansprechpartner, welcher insbesondere zur Abgabe und zum Empfang von vertragswesentlichen Erklärungen berechtigt und verpflichtet ist. Der Ansprechpartner verantwortet erforderliche interne Abstimmungen und stellt notwendige Informationen zur Verfügung.
    • 3.3 Die Erfüllung der notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der von AGENTUR eingerichteten Dienste, insbesondere das Vorhalten der erforderlichen Hard- und Software, wie beispielsweise Browser, Apps, Plug-Ins, sowie die notwendige Telekommunikationsverbindung zwischen AGENTUR bzw. deren Diensten und dem Kunden obliegt dem Kunden.
    • 3.4 Über Störungen, Mängel und sonstige Funktionsbeeinträchtigungen informiert der Kunde AGENTUR unverzüglich. Die Beeinträchtigungen sind per E-Mail zu schildern.
    • 3.5 Der Kunde wird von allen Daten, die er an AGENTUR überträgt und welche im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen erstellt werden, regelmäßig Sicherungskopien erstellen, um eine schnelle und kostengünstige Widerherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle des Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich AGENTUR zur Verfügung stellen.
    • 3.6 Der Kunde verpflichtet sich, die zum Zwecke des Zugangs zu den Diensten und Accounts von AGENTUR erhaltenen Logins und Passwörter sicher aufzubewahren und für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Zugriffsberechtigte Personen des Kunden sind entsprechend durch den Kunden zu instruieren und hierauf in gleichem Maße zu verpflichten. Passwörter sind regelmäßig zu ändern. Der Kunde informiert AGENTUR unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
    • 3.7 Der Kunde unterlässt alle Maßnahmen, welche die Stabilität und Sicherheit der Systeme von AGENTUR beeinträchtigen und gefährden können, es sei denn, diese Maßnahmen entsprechend der vertragsgemäßen Verwendung der Leistungen.
    • 3.8 Der Kunde verpflichtet sich, alle Inhalte, die von ihm oder in seinem Auftrag durch AGENTUR veröffentlicht werden, als seine eigenen deutlich zu kennzeichnen und die bestehenden Anbieterkennzeichnungspflichten (Impressum) zu beachten sowie alle übrigen Pflichten, insbesondere zur ordnungsgemäßen Quellenangabe, Datenschutzhinweise usw. zu beachten. Es obliegt nicht AGENTUR, für die Prüfung und Einhaltung entsprechender Pflichten Sorge zu tragen.
    • 3.9 Bei Inhalten, die offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder sonst wie unter Gesetze zum Schutze von Minderjährigen fallen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise durch den Kunden Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch Minderjährige Nutzer ausgeschlossen ist.
    • 3.10 Sofern für das Angebot bestimmter Inhalte des Kunden behördliche oder sonstige Erlaubnisse erforderlich sind, ist hierfür allein der Kunde verantwortlich.
    • 3.11 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, insbesondere für den Fall einer verspäteten oder unvollständigen Datenanlieferung, verlängern sich etwaige Fristen und Leistungszeiträume automatisch um den entsprechenden Zeitraum. Der Kunde trägt die Kosten für den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von AGENTUR wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
    • 3.12 Bei Verstößen gegen die in diesen AGB aufgeführten Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der eingestellten Inhalte ist AGENTUR berechtigt, die Angebote unverzüglich einzustellen bzw. zu sperren.
  4. Datenanlieferung und Inhalte
    • 4.1 Der Kunde stellt AGENTUR alle erforderlichen Daten rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen wie Daten und Dokumente.
    • 4.2 Die Anlieferung erfolgt auf die vereinbarte Art, im Zweifel in digitaler Form.
    • 4.3 Die vom Kunden angelieferten bzw. zur Verfügung gestellten Daten dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Bildnis-, Datenschutzrechte) verstoßen. Insbesondere bei der Verwendung von Bildern hat der Kunde nachzuweisen, dass er im Besitz der erforderlichen Bildlizenzen und Einwilligungen der Abgebildeten ist. Der Kunde verpflichtet sich, die von AGENTUR zur Verfügung gestellten oder eingerichteten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.
    • 4.4 Der Kunde räumt AGENTUR alle erforderlichen Nutzungsrechte ein, um die angelieferten Daten vertragsgemäß zu verwenden, eingeschlossen des Rechts zur Erstellung von Datensicherungen.
    • 4.5 Der Kunde stellt AGENTUR von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrige oder rechtsverletzende Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen, eingeschlossen der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
    • 4.6 Der Kunde trägt etwaige anfallende Lizenzgebühren für jede Art von fremdbezogenen Ton-, Bild- und Gestaltungsmaterial und stellt AGENTUR hiervon frei.
    • 4.7 Verwendete Datenträger des Kunden müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein, insbesondere frei von Schadprogrammen.
  5. Accounterstellung, Werbeanzeigen, Newsletter
    • 5.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass AGENTUR im Namen des Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang einen oder mehrere Accounts einrichtet (z.B. Social Media Account) und ggfs. hierüber mit dem Kunden abgestimmte Inhalte veröffentlicht. Bei der Einrichtung der Accounts und der Veröffentlichung von Inhalten tritt AGENTUR gegenüber den Betreibern und Dritten für und im Namen des Kunden auf. Durch die Einrichtung der Accounts kommen wirksame Nutzungsverträge zwischen dem Kunden und dem Betreiber der jeweiligen Plattform zustande. Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass in die Nutzungsverträge mit den Plattformbetreibern die jeweiligen AGB, Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien der Plattformbetreiber einbezogen werden. Vom Inhalt dieser Bedingungen verschafft sich der Kunde eigenständig Kenntnis.
    • 5.2 Anzeigen zu bestimmten Themen, Produkten und Dienstleistungen können nach den Werberichtlinien mancher Plattformbetreiber ausgeschlossen oder nur unter Einschränkungen möglich sein. Zu diesen Themen zählen etwa Werbung für Alkohol, Tabakwaren, Casinos und Glücksspiel, Waffen, Feuerwerkskörper, Begleitservices, Prostitution und sonstige sexuelle Dienstleistungen.
    • 5.3 AGENTUR erstellt für den Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang Anzeigen, die in Gemäßheit der festgelegten Nutzerselektion z.B. auf Social Media Plattformen eingeblendet werden können. Soweit nicht anders vereinbart, ist AGENTUR nach freiem eigenem Ermessen berechtigt, die Anzeigen und Nutzerselektion zu erstellen. AGENTUR übernimmt keine Garantie dafür, ob und wie oft eine bestimmte Anzeige innerhalb eines Zeitraums an welcher Anzeigenposition erscheint, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich zugesichert.
    • 5.4 Allgemein erbringt AGENTUR bei Werbeanzeigen eine dem üblichen technischen Standard entsprechende Leistung. Bei ungenügender Wiedergabequalität behält sich AGENTUR vor, die Werbungen zu wiederholen oder gleichwertige Werbemaßnahmen zu schalten. Bei nicht offenkundigen Mängeln der Werbeanzeigen bestehen keine Nachbesserungsansprüche des Kunden. Das gleiche gilt bei wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Kunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf etwaige Fehler hinweist. Der Kunde hat veröffentlichte Werbungen unverzüglich zu prüfen.
    • 5.5 Der Kunde verantwortet den Inhalt seiner Newsletter. Er muss als Verwender einer Werbesendung klar erkennbar sein. Dabei besteht eine Impressumspflicht. Auf die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis, E-Mails zuzusenden, hat der Kunde in jeder Newslettermail hinzuweisen. Das Abbestellten der E-Mails muss grundsätzlich durch den Empfänger ohne Kenntnis von Zugangsdaten möglich sein.
    • 5.6 Empfänger von E-Mails dürfen nur mit deren Erlaubnis angeschrieben werden. Zum Nachweis der Erlaubnis besteht eine Protokollierungs- und Archivierungspflicht, welche die wirksame und freiwillige Zustimmung des Empfängers vor der ersten Zusendung sowie die Zustimmung zum konkreten Inhalt der Mails enthält.
    • 5.7 AGENTUR übernimmt keine Gewähr dafür, dass Newsletter tatsächlich die Empfänger erreichen (z.B. auf Grund von Spam-Filtern, überfüllten Postfächern, nicht existenten E-Mail Adressen, Blacklists), sofern dies nicht auf eine von AGENTUR zu verschuldende Fehlfunktion zurückzuführen ist.
  6. Übergaben und Freigaben
    • 6.1 Nach Einrichtung bzw. Fertigstellung von Leistungen (z.B. Kampagnen, Accounts, Texten, Landingpages) erhält der Kunde hierüber von AGENTUR Mitteilung. Er wird zugleich aufgefordert, die Inhalte innerhalb angemessener Frist freizugeben. Der Kunde wird Anfragen von AGENTUR und Freigaben so rechtzeitig erteilen, dass es den Arbeitsablauf von AGENTUR nicht beeinträchtigt.
    • 6.2 Die Übergabe ist bei Web-Dienstleistungen mit der Onlinestellung bewirkt. Scheitert eine solche aus beim Kunden gelegenen Gründen, ist die Übernahme mit dem Angebot der Online-Schaltung an den Kunden als erfolgt anzusehen.
    • 6.3 Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen von AGENTUR umgehend einer Überprüfung zu unterziehen, freizugeben und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich unter Nennung der Details zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als freigegeben und genehmigt. Diese Rügepflicht gilt auch für Teilleistungen. Auf die Freigabewirkung seines Schweigens wird AGENTUR den Kunden jeweils im Rahmen der Übergabe hinweisen.
    • 6.4 Sofern die Leistung als Werkleistung einzustufen ist, gilt die Leistung mit der Freigabe als abgenommen. Der Kunde darf die (Teil-)Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
  7. Wartungsarbeiten
    • 7.1 AGENTUR führt zur Pflege der ggfs. eingesetzten Software und zur Gewährung einer ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der angebotenen Dienste regelmäßig Wartungen durch. Wartungsarbeiten werden prinzipiell zu Zeiten geringer Nutzung ausgeführt.
    • 7.2 Sofern ersichtlich ist, dass die Verfügbarkeit der Dienste länger als nur einen unerheblichen Zeitraum nicht gewährleistet ist, wird AGENTUR den Kunden rechtzeitig über Wartungstermine informieren.
  8. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
    • 8.1 Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots seitens AGENTUR zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistungen durch AGENTUR zu sehen. AGENTUR bleibt vorbehalten, den Abschluss des Vertrags abzulehnen.
    • 8.2 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
    • 8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für AGENTUR insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät oder trotz angemessener Fristsetzung zur Abhilfe schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt.
    • 8.4 Kündigt AGENTUR den Vertrag aus wichtigem Grund, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt, so bleibt der Kunde verpflichtet, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten der AGENTUR nach Zeit- und Kostenaufwand zu vergüten.
    • 8.5 Mit Vertragsende ist AGENTUR berechtigt und ggfs. sogar aus datenschutzrechtlichen Gründen verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Daten und Dokumente zu löschen. Es obliegt dem Kunden, die Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern.
  9. Preise und Zahlungsbedingungen
    • 9.1 Für die Inanspruchnahme der Dienste von AGENTUR werden einmalige (z.B. Einrichtungsgebühren) sowie fortlaufende nutzungsabhängige Entgelte berechnet. Sofern in der Leistungsbeschreibung die vom Kunden zu zahlenden Entgelte nicht anderweitig vereinbart sind, gilt ergänzend die zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste von AGENTUR. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    • 9.2 Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, sofern kein abweichender Zahlungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte werden im Zweifel mit Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums zur Zahlung fällig.
    • 9.3 AGENTUR behält sich vor, mit der Auftragsausführung erst nach vollständiger Zahlung der im Angebot ausgewiesenen Kosten zu beginnen.
    • 9.4 Rechnungen können dem Kunden als elektronisches Dokument übersandt werden. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang bezahlt.
    • 9.5 Zahlungen erfolgen durch Überweisung oder SEPA-Lastschrifteinzug. In letzterem Fall erteilt der Kunde AGENTUR ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren zur Einziehung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte, und zwar geltend auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Die Pre-Notification-Frist erfolgt mindestens 1 Tag vor der Abbuchung per E-Mail an den Kunden. Der Kunde hat für eine ausreichende Kontodeckung Sorge zu tragen.
    • 9.6 Vorübergehende Sperrungen des Dienstes berühren die Zahlungspflicht nicht.
  10. Urheber- und Nutzungsrechte
    • 10.1 AGENTUR räumt dem Kunden an etwaiger zur Verfügung gestellten Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, einfaches und auf das bei Vertragsschluss vorhersehbare Tätigkeitsgebiet des Kunden beschränktes Nutzungsrecht ein; Nach Vertragsbeendigung sind etwaige überlassene Kopien unverzüglich zu löschen. Die Rechteeinräumung steht unter der Bedingung der vollständigen und rechtzeitigen Zahlung der jeweils fälligen Entgelte.
    • 10.2 Eine Übertragung der Rechte an Dritte ist nicht gestattet.
    • 10.3 Dem Kunden ist jede Form der Dekompilierung, des reverse-engineering oder sonstiger Maßnahmen der Zerlegung der Software von AGENTUR untersagt.
  11. Kennzeichnung und Referenznennung
    • 11.1 AGENTUR ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf AGENTUR hinzuweisen.
    • 11.2 AGENTUR ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere im Internet (z.B. Website) mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
  12. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
    • 12.1 AGENTUR hat an allen erbrachten Leistungen sowie sonstigen Inhalten wie Logins, Passwörtern, Domains etc. ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Bezahlung der jeweils fälligen Entgelte.
    • 12.2 Gegen Forderungen von AGENTUR kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  13. Gewährleistung
    • 13.1 Der Kunde hat AGENTUR bekanntwerdende Funktionsbeeinträchtigungen unverzüglich anzuzeigen und bei einer möglichen Fehler- und Mängelbeseitigung in zumutbarer Weise zu unterstützen. Erforderlich für eine ordnungsgemäße Fehlerbeseitigung ist, dass der Fehler vom Kunden ausreichend beschrieben wird und der Fehler so für AGENTUR bestimmbar ist, festgestellte Fehler mit einer Fehlermeldung in der vorgesehenen Form gemeldet werden, AGENTUR die für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden und der Kunde die Software bestimmungsgemäß gebraucht und nicht in die Software eingegriffen oder sie verändert hat.
    • 13.2 Ein etwaiges Selbstvornahmerecht des Kunden wird ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrügen kann AGENTUR zunächst nachbessern und Mängel in angemessener Frist beheben. Der Kunde ermöglicht AGENTUR alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen. Hat nach Meldung einer Störung bzw. eines Mangels die Fehlersuche gezeigt, dass kein Mangel vorliegt, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.
    • 13.3 AGENTUR obliegt keine Pflicht zur Prüfung der angelieferten Daten auf rechtliche oder inhaltliche Richtigkeit. AGENTUR übernimmt insbesondere keine steuerliche, rechtliche oder sonstige Beratung in Bezug auf die zu verwendenden Daten und Dokumente.
    • 13.4 Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. AGENTUR gewährleistet nur, dass die von AGENTUR eingesetzte und bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt und unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß der Leistungsbeschreibung funktioniert. AGENTUR garantiert nicht, dass die eingesetzte und bereitgestellte Software vollständig fehlerfrei interoperabel mit der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software ist.
    • 13.5 Eine ständige Verfügbarkeit der angebotenen Dienste kann nicht gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen der technische Betrieb auf Grund von Störungen und Ursachen, die nicht von AGENTUR verursacht wurden, unterbrochen ist.
    • 13.6 AGENTUR hat keinen Einfluss auf die Vergabe und/oder Verfügbarkeit etwaiger vom Kunden gewünschter Domains, Accounts und Dienste. Dies ist vom jeweiligen Diensteanbieter abhängig. AGENTUR übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit insbesondere der Social Media Plattformen.
    • 13.7 AGENTUR übernimmt keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der von ihr vorgenommenen Datensicherungen. Insbesondere entbindet dies nicht den Kunden von der Pflicht zur Vorkehrung eigener regelmäßiger Datensicherungen.
    • 13.8 AGENTUR gewährleistet nicht das Erreichen des vom Kunden angestrebten Geschäftszwecks. Insbesondere gewährleistet AGENTUR nicht, dass die vom Kunden angestrebten Geschäftsziele wie beispielsweise Reichweiten-, Kunden- und Umsatzsteigerungen tatsächlich erreicht werden; Dies ist von zahlreichen Faktoren abhängig, die nicht alle im Einflussbereich von AGENTUR liegen.
    • 13.9 Etwaige Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten.
  14. Haftung
    • 14.1 AGENTUR haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen haftet AGENTUR lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens; Für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    • 14.2 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AGENTUR, deren Vertretern und Erfüllungsgehilfen, oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • 14.3 AGENTUR haftet nicht für Zusagen und die Erfüllung von Ansprüchen zwischen dem Kunden und Dritten, auch wenn diese Aufträge mittelbar oder unmittelbar mit Dienstleistungen von AGENTUR zusammenhängen.
  15. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
    • 15.1 Kunde und AGENTUR arbeiten vertrauensvoll zusammen. Dies gilt auch bereits für vorvertragliche Kontakte und Verhandlungen. Die Beteiligten nehmen jeweils Rücksicht auf die Belange des anderen Teils und verpflichten sich zur Verschwiegenheit über die jeweiligen Interna des anderen Teils.
    • 15.2 Die von AGENTUR mit der Vertragsdurchführung betrauten Personen sind zur Verschwiegenheit sowie auf das Datengeheimnis verpflichtet.
  16. Datenschutz
    • 16.1 AGENTUR erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Kunden zur Kontaktpflege und Durchführung des Vertragsverhältnisses. AGENTUR verwendet die Daten gemäß den Anforderungen des Datenschutzrechts.
    • 16.2 Die Daten werden, soweit erforderlich, auch an die Stellen weitergegeben, die für die Durchführung der Dienste und Leistungserbringung zuständig sind, z.B. für eine Registrierung von Domains oder Plattformbetreiber der jeweiligen Social Media Plattformen. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung entsprechender Daten, z.B. der zur Domainregistrierung technisch und juristisch notwendigen Daten in das öffentliche Register der Domainvergabestelle. Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur entsprechenden Erhebung und Verwendung seiner Daten.
    • 16.3 Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen der Leistungserbringung, insbesondere im Rahmen der Einrichtung und Veröffentlichung von Social Media Accounts, Namen, Anschriften und andere Erreichbarkeitsdaten zwingend und dauerhaft in Datenbanken gespeichert und von Dritten öffentlich einsehbar sind.
    • 16.4 Sofern etwaige von AGENTUR für den Kunden zu erbringende Leistungen als Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG anzusehen sein sollten, gilt, dass AGENTUR personenbezogene Daten nur in dem im Vertrag, den zugehörigen Dokumenten und diesen AGB geregelten Umfang und nur nach Weisung des Kunden erheben und verwenden darf. Die verwendeten Daten werden von sonstigen Datenbeständen bestmöglich getrennt. AGENTUR hat auf Weisung des Kunden die Daten unverzüglich zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Machen Betroffene datenschutzrechtliche Ansprüche, z.B. auf Auskunft, geltend, so unterstützt AGENTUR den Kunden entsprechend. Gegenüber den Betroffenen ist allein der Kunde verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. AGENTUR bestätigt, dass ihr die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Sie versichert, dass betraute Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichtet sind. AGENTUR beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung und gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen in Form technisch organisatorischer Maßnahmen. AGENTUR stellt sicher, dass die Daten durch ein restriktives User-Verwaltungssystem jederzeit vor unbefugter Verwendung geschützt sind, dass der Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen durch entsprechende Schließtechnik und Berechtigungsvergabe auf den notwendigen Personenkreis beschränkt ist sowie, dass durch den Einsatz entsprechender technischer Sicherheitssysteme nach dem aktuell üblichen Stand der Technik kein unbefugter Zugriff von außen möglich ist. AGENTUR wird den Kunden darauf hinweisen, wenn sie der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen Datenschutzvorschriften verstößt.
    • 16.5 Nach derzeitigem Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Kunden bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.
  17. Schlussbestimmungen
    • 17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts.
    • 17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von AGENTUR, soweit gesetzlich zulässig.
    • 17.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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